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Ermittlungs-Schlendrian: Wie lange noch?

Von PETER KNECHTLI

Der Baselbieter Einzelrichter Christoph Spindler, SVP-Mitglied, senkte im Prozess und den Allpack-Streik von 2003 die vom Statthalteramt Liestal in erster Instanz ausgesprochenen Strafen massiv. Er betrachtete das Verhalten eines Teils der Menschenkette und das Verbleiben von Streikenden vor dem Reinacher Firmengelände – trotz gegenteiliger Aufforderung durch den damaligen Polizeikommandanten – als Nötigung und Hausfriedensbruch, wenn auch nur in leichter Form. Was herauskam, waren aufgehobene Bussen und Geldstrafen, die nicht mehr vollzogen werden, weil sie dank der "verschlepptem Verfahren" (so der Richter) als verbüsst gelten.

Für Prozessbeobachter geriet der Fall zur Farce. Zwar mag zutreffen, dass einige der Profi-Gewerkschafter, die im Winter 2003 stellvetretend für ausgebeutete Werktätige die serbelnde Reinacher Verpackungsfirma bestreikten, aggressives statt kreatives Kampfverhalten vordemonstrierten. Aber bloss die eine Stunde Polizeieinsatz des zehntätigen Streik heute, fünf Jahre und vier Monate danach, vor Gericht beurteilen zu wollen, ist schlicht ein Witz und eine Zumutung den Angeklagten und auch dem Firmenbesitzer gegenüber.

In seiner beeindruckend differenzierten Urteilungsbegründung unterliess es Richter Spindler denn auch nicht, die Untersuchungsbehörden Mores zu lehren. Was sie – konkret: die Statthalterämter Arlesheim und Liestal – in diesem Fall an professioneller Leistung und Verschleppung geboten hätten, sei "schlicht und einfach eine Frechheit".

Die Empörung des Richters ist rundum berechtigt: Wie soll die Bevölkerung Vertrauen gewinnen in eine kantonale Strafverfolgung, wenn sie Jahre für die Ermittlung eines einfachen Sachverhalts braucht, den sie auf einer knappen A4-Seite glaubt abhandeln zu können. Selbst wenn Richter Spindler eine gewisse berufsbezogene Zurückhaltung gegenüber den Ermittlungsbehörden attestiert werden darf, kann seine Bewertung klar interpretiert werden: Diese Arbeit, für die der Staatsanwalt den Kopf hinhalten musste, war in höchstem Grade dilettantisch.

Das zeigte sich auch daran, dass sich das Gericht und offenbar auch die staatlichen Ankläger auf einen Film-Bericht von TeleBasel und auf Fotos aus ungenannter Quelle abstützten, die so unscharf waren, dass einzelne Teilnehmer der Sitzblockade nicht einmal zweifelsfrei indentifiziert werden konnten. Strafuntersuchung dieser Art verdient nur noch ein Prädikat: Unseriös.

Leider ist das Ermittlungs-Desaster um den Allpack-Streik kein Einzelfall. Es scheinen sich die Beispiele zu wiederholen, in denen sich Strafverfolger eigenmächtig benehmen wie Fürstentümer und auch mal Monate oder Jahre verstreichen lassen, bis Zeugen einvernommen und Ermittlungen abgeschlossen werden. Diese Untersuchungsbehörden scheinen zu vergessen, dass sie es nicht nur mit Akten-Fällen, sondern als Dienstleister am Staat auch mit Menschen zu tun haben – Klägern und Angeklagten, die ein Anrecht auf zeitgerechte Behandlung haben.

Nicht zum ersten Mal hören wir aus dem Munde eines oder einer Gerichtsvorsitzenden, dass die Ermittlung auf unzumutbare Weise getrödelt habe. Und Baselland ist auch kein Einzelfall. In Basel-Stadt profitierte kürzlich der Rechtsextremist Ernst Indlekofer von der Gnade der Verjährung, weil die Staatsanwaltschaft zwar minutiös, aber im Schnecken-Tempo ermittelt hatte. Mehrjährige Investigationen in einfachen Fällen sind eine Zumutung für alle Beteiligten. Wir hören die Ermittler schon: Personalmangel! Mehr können wir einfach nicht mehr leisten!

Wenn die Verletzung des Beschleunigungsgebots aber so weit geht, dass ein Richter den vorbildsverpflichteten Ermittlern "staatliches Fehlverhalten" vorwerfen muss, dann müssen die Alarmglocken nicht nur unter den Untersuchungsbehörden, sondern auch unter den politisch Verantwortlichen – Regierung und Parlament – schrill läuten. Doch eine öffentliche Debatte über das offensichtliche Malaise scheint unter dem gegebenen Spardiktat nicht opportun zu sein. Es herrscht Schweigen im Wald – auch in der Fraktion der angeklagten und nun freigesprochenen Landrätin und Gewerkschafterin Eva Chappuis.

Wer immer künftig im Auftrag der Regierung die Aufsicht über die Strafverfolgungsbehörden im Baselbiet wahrnimmt, tut gut daran, sich an den erfrischend klaren Worten von Richter Spindler ein Vorbild zu nehmen und daraus zu erahnen, wo wirklich Remedur geschaffen werden muss: Beim kafkaesken Verhältnis von Aufwand und Ertrag einer Strafverfolgung, die sich gelegentlich selbst zu genügen scheint.
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