Ausländer als Staatsanwälte
Bund stellt Ausländer als Staatsanwälte an
Eine Italienerin, eine Niederländerin sowie ein Deutscher sind bei der Bundesanwltschaft als stellvertretende Staatsanwälte tätig. Politiker von links bis rechts sind empört.
Man sei sich bewusst, dass die Einsetzung von ausländischen Staatsanwälten problematisch sein könne, sagte EJPD-Sprecher Philippe Piatti zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag».
Stellvertretende Staatsanwälte haben praktisch die gleichen Kompetenzen wie Staatsanwälte des Bundes. Sie können Personen in Untersuchungshaft setzen, Hausdurchsuchungen veranlassen und Vermögen beschlagnahmen.
Die Italienerin und die Holländerin seien bereits unter SVP-Justizminister Christoph Blocher ernannt worden. Sie hatten zuvor in untergeordneter Stellung bei der Bundesanwaltschaft gearbeitet.
Für den Deutschen, der seine Arbeit diesen Monat in der Zweigstelle Zürich antreten wird und der zuvor als Untersuchungsrichter im Kanton St. Gallen tätig war, hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Ausnahmebewilligung erteilt.
Politiker von links bis rechts empört
Dass diese staatlichen Zwangsmittel nun von Ausländern ausgeübt werden, irritiert Politiker von links bis rechts. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer findet die Anstellung von Ausländern «empörend», FDP-Nationalrätin Christa Markwalder bezeichnet die Personalentscheide als «problematisch», SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann spricht von einer «Sauerei».
Der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Kilias warnt zudem in der «NZZ am Sonntag» davor, ausländische Staatsanwälte würden auf «enorme Akzeptanzprobleme» stossen.
Keine Einwände gegen ausländische Staatsanwälte hat dagegen FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber. Entscheidend sei nicht der Pass, sondern die Ausbildung, sagt sie.
(bru/NZZaS/ap)
Eine Italienerin, eine Niederländerin sowie ein Deutscher sind bei der Bundesanwltschaft als stellvertretende Staatsanwälte tätig. Politiker von links bis rechts sind empört.
Man sei sich bewusst, dass die Einsetzung von ausländischen Staatsanwälten problematisch sein könne, sagte EJPD-Sprecher Philippe Piatti zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag».
Stellvertretende Staatsanwälte haben praktisch die gleichen Kompetenzen wie Staatsanwälte des Bundes. Sie können Personen in Untersuchungshaft setzen, Hausdurchsuchungen veranlassen und Vermögen beschlagnahmen.
Die Italienerin und die Holländerin seien bereits unter SVP-Justizminister Christoph Blocher ernannt worden. Sie hatten zuvor in untergeordneter Stellung bei der Bundesanwaltschaft gearbeitet.
Für den Deutschen, der seine Arbeit diesen Monat in der Zweigstelle Zürich antreten wird und der zuvor als Untersuchungsrichter im Kanton St. Gallen tätig war, hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Ausnahmebewilligung erteilt.
Politiker von links bis rechts empört
Dass diese staatlichen Zwangsmittel nun von Ausländern ausgeübt werden, irritiert Politiker von links bis rechts. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer findet die Anstellung von Ausländern «empörend», FDP-Nationalrätin Christa Markwalder bezeichnet die Personalentscheide als «problematisch», SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann spricht von einer «Sauerei».
Der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Kilias warnt zudem in der «NZZ am Sonntag» davor, ausländische Staatsanwälte würden auf «enorme Akzeptanzprobleme» stossen.
Keine Einwände gegen ausländische Staatsanwälte hat dagegen FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber. Entscheidend sei nicht der Pass, sondern die Ausbildung, sagt sie.
(bru/NZZaS/ap)
Supervisor - 1. Feb, 11:30
